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Midi-Job
Als Midi-Job bezeichnet man eine deutschlandspezifische Ausgestaltung eines Niedriglohn-Jobs; ähnlich wie das noch geringer vergütete Instrument des Mini-Jobs geht diese Einrichtung auf die Neuregelung zu den geringfügigen Beschäftigungen ab 1. April 2003 zurück, dessen Rechtsgrundlage die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2003 sind. Die Neuregelung ist Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts, der Midi-Job wird dort jedoch – im Gegensatz zum Mini-Job – nicht explizit erwähnt.
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