Jobs und Stellenangebote im In und Ausland

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Kritik

Insbesondere auch durch die Förderung von Bedarfsgemeinschaften ergab sich ein größerer Kostenaufwand als geplant. Im Jahr 2006 wurde über Gesetzesänderungen diskutiert, die unter anderem bei der Ablehnung von zumutbarer Arbeit eine Kürzung der Bedarfssätze nicht mehr dem Ermessensspielraum des Sachbearbeiters überlassen, sondern verpflichtend vorsehen.

Als positive Auswirkung des Hartz-Konzeptes wurde der ungewöhnlich große Rückgang der kurzzeitigen Arbeitslosigkeit im Mai 2006 seitens der Bundesagentur für Arbeit betrachtet. Sie führt diesen Rückgang unter anderem auf eine intensivere Betreuung der Arbeitslosen zurück. An den Langzeitarbeitslosen ging dieser Effekt jedoch weitgehend vorbei, ihre Anzahl verharrt auf hohem Niveau.

Infolge der Hartz-IV-Reformen kam es zunächst zu Protesten von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der PDS; in der Mehrheit trugen die Gewerkschaften jedoch die Reformen mit. Auch die Wohlfahrtsverbände schwenkten nach Inkrafttreten der Reformen teilweise um und treten nun auch als Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (auch unter dem Namen „Ein-Euro-Jobs“ bekannt) in Erscheinung.

Ziel der Hartz-Kommission waren Vorschläge für eine Reform der Arbeitsmarktpolitik. Im politischen Prozess – das Gutachten wurde während des Bundestagswahlkampfes 2002 vorgelegt – wurden die Ergebnisse aber als Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit um bis zu zwei Millionen verkauft. Schon allein aufgrund des sehr viel beschränkteren Auftrags an die Kommission muss bezweifelt werden, ob ihre Vorschläge überhaupt geeignet sind, ein derartig ehrgeiziges Ziel anzugehen. Gesamtwirtschaftliche Aspekte der Arbeitslosigkeit, zum Beispiel wie die Nachfrage nach Arbeitskräften oder das Wirtschaftswachstum gesteigert werden kann, hatte die Kommission überhaupt nicht betrachtet. Es ist allerdings auch nicht ihr Auftrag gewesen.

Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, hatte im August 2003 eine Zwischenbilanz erstellt [2]. Darin prognostizierte er statt der im Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitslosigkeit um zwei Millionen Arbeitslose nur eine Senkung um höchstens 400.000 Arbeitslose. Außerdem kritisierte er die Missbrauchsmöglichkeiten bei den Ich-Aktiengesellschaften, fehlender Attraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und Mitnahmeeffekte beim Job-Floater und die nur teilweise Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Er lobte die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel äußerte sich in einem Interview mit der Tagesschau vom 2. Juli 2004 noch weniger optimistisch:

Diese Ansicht Hickels wird jedoch nicht von allen Ökonomen geteilt; das Hartz-Konzept ist unter Ökonomen durchaus umstritten.

Hartz IV hat somit das zuvor herrschende Ungleichgewicht verstärkt, was besonders Bezieher des Arbeitslosengelds II zum Überdenken ihres Verhältnisses zur sozialen Frage angeregt hat. Dadurch wurde als Folge das allgemeine Gefühl der sozialen Benachteiligung und ein Gefühl der Verunsicherung in der deutschen Bevölkerung verstärkt, was politische Extrempositionen auf beiden Seiten zur Gewinnung von Wählern ausnutzen. Somit hat Hartz IV Teile der Bevölkerung radikalisiert, was sich nicht zuletzt im Wahlkampf der Parteien um die vorgezogene Bundestagswahl 2005 äußerte.

Durch den Europäischen Gerichtshof wurde zudem ein Teil der Hartzgesetze wegen Altersdiskriminierung für nichtig erklärt. Ältere Arbeitnehmer über 52 Jahren dürften nicht immer wieder nur mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden.

Neuere Kritik richtet sich darauf, dass die Kosten zur Finanzierung von Hartz IV bei weitem unterschätzt wurden. Geplant war, dass sich durch die Verringerung der Sozialleistungen die Kosten für den Sozialstaat insgesamt senken ließen. Allerdings ist das Gegenteil eingetreten: Die Sozialausgaben sind nicht etwa zurückgegangen, sondern durch die unklare Gesetzgebung und die daraus folgenden Klagen haben sich die Kosten nahezu verdoppelt. 2005 stiegen sie von erwarteten 14,6 Milliarden auf tatsächliche 25,6 Milliarden Euro; im Jahr 2006 wurde die Erwartung zwar nach oben angeglichen, war mit 24,6 Milliarden von tatsächlich ausgegebenen 26,4 Milliarden aber noch zu niedrig. Das Bundessozialgericht kündigte nun wegen der Klagewelle an, 2007 einen eigenen Senat für Hartz-IV-Fälle einzurichten, um Grundsatzurteile zu schaffen. Über die Regelleistung von 347 € und andere siehe ALG II

Das Subsidiaritätsprinzip ist eine allgemein anerkannte Maxime, die privater Verantwortung den Vorrang vor staatlicher Verantwortung gibt. Die Hartz-Gesetze verletzen dieses Prinzip insofern, als sie weitgehend die soziale Verantwortung von Eltern für ihre Kinder und Kindern für ihre Eltern einschränken, sofern diese nicht in einer häuslichen Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) leben. Als Folge davon konnte eine bisher in häuslicher Gemeinschaft lebende Familie, die mindestens einen potentiellen Hartz IV-Empfänger umfasste, ihr Gesamteinkommen unter Nutzung von Hartz IV-Mitteln steigern, wenn die betroffene Person in eine eigene Wohnung zog und damit eine neue Bedarfsgemeinschaft entstand. Entsprechend der Hartz-Regelungen wurde dann nicht nur die zusätzliche Miete vom Staat bezahlt, es erhöhte sich dadurch auch der Anspruch aus Hartz IV bzw. er entstand dadurch erst. Als Folge entstanden viele neue Bedarfsgemeinschaften, die die Kosten von Hartz IV beträchtlich erhöhten.

Durch den Umbau des sozialen Netzes wurde im Vorfeld der Einführung von Hartz IV Mitte 2004 Kritik geäußert. So wurden Demonstrationen in vielen Städten Deutschlands parallel organisiert, der Begriff Montagsdemonstration wurde in den Medien wieder gebraucht.

Besonders Gewerkschaften kritisierten eine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Einkommen, statt besonders die höheren Einkommensgruppen und Vermögensbesitzer zu belasten. Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit „Bestrafung“ der Arbeitslosen beizukommen sei.

Arbeitslosigkeit sei zudem vor allem nicht auf Vermittlungsprobleme und Unwillen der Arbeitslosen zurückzuführen, was sich nach dieser Auffassung auch an der geringen Zahl offener Stellen pro gemeldeten Arbeitslosen zeigt, auf die das Hartz-Konzept primär zielt. Es wird auf das – verglichen mit der Weltwirtschaft – zwar geringe, aber doch positive Wachstum der deutschen Wirtschaft verwiesen. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende relativ hohe Verlust an Lebensstandard gilt diesen Kritikern als eine besonders zu berücksichtigende Härte.

Insbesondere Wirtschaftsexperten äußerten sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept noch nicht weit genug gehe, aber den „richtigen“ Weg darstelle. Die Befürworter der Hartz-Konzepte vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich über die Jahre daran gewöhnt hätten, dass der Staat sie finanziell auch über Notfälle hinaus versorge. Sozialleistungen seien zur Selbstverständlichkeit geworden. Der plötzliche Sozialabbau erscheine daher vielen als Härte. Sie fordern insbesondere weitere Liberalisierungen des Arbeitsrechts.

Die Bundesregierung erklärt, dass das Volumen der Unterstützungsleistung nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt werde. Außerdem seien die Agenturen für Arbeit dem Arbeitslosen so näher und könnten ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln.

Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände kritisieren insbesondere die Änderung bei den Zumutbarkeitsbedingungen durch das Hartz-Konzept, die im Kern besagen, dass jede Arbeit (auch untertariflich bezahlte oder geringfügige Beschäftigung) zumutbar ist. Sie befürchten negative Auswirkungen sowohl auf die Beschäftigten wie auf die Konjunktur:

  • Erworbene Qualifikationen werden entwertet, wenn Arbeitsplätze unabhängig von der erworbenen Ausbildung angenommen werden müssen bzw. dies im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter bei den Agenturen steht.
  • Es entsteht Druck insbesondere in den unteren Lohngruppen, weil jeder zu jeder Arbeit gezwungen werden kann. Hier befürchten die Gewerkschaften Lohnsenkungen und damit eine weitere Schwächung der Binnennachfrage. Das gesamte Lohngefüge könnte nach unten ins Rutschen geraten.
  • Der Zwang zur bundesweiten Mobilität kann soziale Strukturen (Familien, Freundeskreise) stören sowie in ganzen Regionen (v. a. Ostdeutschlands) zur Abwanderung vor allem der jüngeren und mobileren Bevölkerungsschichten führen.

Insgesamt verstärken sich der Druck und der Warencharakter der Arbeit.

Auch wenn von Seiten der Bundesregierung davon gesprochen wird, dass die sog. „1-Euro-Jobs“ (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) nur in Bereichen entstehen sollen, die ansonsten nicht vom Markt oder öffentlichen Einrichtungen bedient werden, kritisieren insbesondere Gewerkschaften und lokale mittelständische Betriebe und Wirtschaftsverbände diese Regelung.

  • Eine Abgrenzung zwischen Tätigkeiten, die ansonsten nicht angeboten werden, und möglichen Geschäftsfeldern und öffentlichen Leistungen ist schwer bzw. vom jeweiligen Stand der öffentlichen Versorgung abhängig.
  • Über de facto subventionierte Arbeitsverhältnisse könnte so bestehenden Einrichtungen und Firmen Konkurrenz gemacht werden sowie der Druck auf entsprechende Löhne verstärkt werden.

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