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Jobcenter
Jobcenter (JC) oder auch ARGE (für Arbeitsgemeinschaft) bezeichnet in Deutschland Einrichtungen, in denen regionale Arbeitsagentur und Sozialamt zusammengelegt sind. Diese Zusammenlegung wurde von der Hartz-Kommission vorgeschlagen und von der rot-grünen Bundesregierung im Rahmen des Hartz-Konzepts im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt umgesetzt. Das Jobcenter ist zuständig für die Anwendung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und damit für die Auszahlung des Arbeitslosengeld II und die Integration der Leistungsberechtigten in Arbeit.