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Reform der Arbeitsverwaltung

Die gesamten Einnahmen sollen laut Haushaltsplan der BA 50 Mrd. Euro betragen. Diese setzen sich zusammen aus 49,8 Mrd. Euro aus Beiträgen, 1,4 Mrd. Euro Umlage für das Insolvenzgeld und sonstiges.

Die Ausgaben sollen 2005 insgesamt 52,3 Mrd. Euro betragen. Die größten Ausgabeposten sind dabei die Zahlungen von Leistungen z. B. Arbeitslosengeld (26,5 Mrd. Euro), die aktive Arbeitsförderung (9,8 Mrd. Euro), der Aussteuerungsbetrag (5,3 Mrd. Euro) und die Verwaltungskosten (3,4 Mrd. Euro).

Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten, welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden, da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind. Das umfassende Konzept Arbeitsamt 2000 wurde mitten in der Umsetzung abgebrochen.

  • interne strukturelle Reformen:
    • bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand)
    • Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
    • Steigerung der Effizienz durch:
      • Abflachen der internen Hierarchien
      • Steigerung der Effizienz durch teamorientierte Organisation
      • Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
      • Ausgliederung / Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes in das “BA-Service-Haus"
      • Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung
      • Modernisierung der IT-Infrastruktur durch Ausgliederung der IT aus dem Zentralamt und der Hauptstelle als „BA-IT-Systemhaus“
    • Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
    • Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“
      • vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
      • bessere Integration privater Stellenbörsen.
    • Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.

Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor.

Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich weniger mit strukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern vielmehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen, unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden, sollte der Arbeitsmarkt entlastet werden.

Das Stützen der privaten Arbeitsvermittler erwies sich hierbei jedoch bislang als Fehlschlag. Es gab auch schon vor den Reformbemühungen private Arbeitsvermittler, welche mit Erlaubnis der BA gewerbliche Arbeitsvermittlung betrieben. Die Reform rief zwar weitere private Arbeitsvermittler auf den Plan, da diese nunmehr von der BA indirekt über Vermittlungsgutscheine finanziert wurden und die Bundesagentur die privaten Vermittler nicht mehr vor einer Zulassung überprüfen durfte, doch die erhoffte Entlastung des Arbeitsmarktes trat nicht ein.

Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.

  • Inhalte des Hartz-III Gesetzes die die Struktur der BA betreffen:
    • Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
    • Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
    • Selbstverwaltung:
      • Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
      • Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
      • die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
    • Haushalt der BA:
      • Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
      • Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zu Gute.
      • Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
    • Kontraktmanagement:
      • Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein „Agency-Modell“.
      • Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
      • Dasselbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
    • Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
    • Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.
    • Bekämpfung der illegalen Beschäftigung:
      • die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) durch Prüfungen vor Ort wird von der Zollverwaltung übernommen.
      • die Verfolgung von Leistungsmissbrauch, der keine Außenprüfungen erfordert, obliegt weiterhin der BA.

Des Weiteren enthält das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.

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