Jobs und Stellenangebote im In und Ausland

Alles über Jobs und Stellenangebot im In und Ausland

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z.B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitsmarktstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).

Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 97.000 Mitarbeitern (davon etwa 3.000 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene heißen Regionaldirektionen, auf lokaler Ebene Agenturen für Arbeit.

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Hauptaufgaben sind:

  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsmarktberatung
  • Berufsberatung (für Jugendliche und Erwachsene) in Berufsinformationszentren
  • Arbeitsmarktbeobachtung (Herausgabe des monatlichen Stellenindex BA-X)
  • Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

  • Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
  • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld

  • Bildungsgutschein zur Übernahme von Weiterbildungskosten
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Strukturanpassungsmaßnahmen
  • Personal Service Agenturen
  • Lohnkostenzuschuss
  • Eingliederungszuschuss
  • Mobilitätshilfen
  • Unterstützung der Beratung und Vermittlung z. B. durch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungskosten
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
  • Ausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
  • Ausbildungsmanagement (AMA)

  • Zahlung von Kindergeld (als Familienkasse)
  • Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, z. B. Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
  • Erteilung von Arbeitserlaubnissen (seit 1. Januar 2005 Bestandteil des Aufenthaltstitels, den die kommunale Ausländerbehörde ausstellt).
  • Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
  • Rehabilitationsleistungen
  • Schwerbehindertenrecht

Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld) und die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Ar- beitsgelegenheiten) verantwortlich, sofern die Aufgaben in einer Arbeitsgemeinschaft oder in getrennter Aufgabenwahrnehmung erfolgen.

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