Es ist in der deutschen Sprache üblich, denjenigen, der die Arbeit gibt (verrichtet), den Arbeitnehmer zu nennen, während der, der die Arbeit nimmt (Arbeitsleistung entgegennimmt), Arbeitgeber genannt wird. Um Begriffsverwirrung zu vermeiden wird im folgenden vom Arbeiter (Dienstleistungserbringer) und Unternehmer (Dienstleistungsempfänger) gesprochen.
Die Dienstleistungen, die auf dem Arbeitsmarkt gehandelt werden, unterscheiden sich von anderen Dienstleistungen (z.B. einen Haarschnitt beim Friseur) vor allem in diesen Punkten:
- Der Arbeiter bringt fast kein eigenes Sachkapital (Büros, Computer, etc.) für seine Dienstleistung ein, sondern lediglich seine Fähigkeiten und Fertigkeiten; das notwendige Sachkapital wird vom Unternehmer gestellt.
- Der Arbeiter hat in der Regel nur einen Vertragspartner, nämlich den Unternehmer.
- Der Arbeiter wechselt das Arbeitsverhältnis im Vergleich selten (zwischen mehreren Monaten und vielen Jahren statt zwischen 30 Minuten und einigen Monaten).
Seit 2003 werden auf dem Arbeitsmarkt drei Arbeitsverhältnisse unterschieden:
- Minijob (Bruttoverdienst bis 400 €/Monat)
- Niedriglohn-Job (Bruttoverdienst von 400,01-800,00 €/Monat)
- reguläres Beschäftigungsverhältnis (Bruttoverdienst ab 800 €/Monat).
Dazu abgestuft werden entsprechend Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingezogen. Die Neuregelung beruht auf dem Hartz-Konzept und soll die Zahl der Arbeitsverhältnisse erhöhen.